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KÜNSTLERINNEN

AKTIVMITGLIED

Aktivmitglieder können Künstlerinnen werden, die eine selbstständige und kontinuierliche Arbeitsweise entwickelt haben. Die Entwicklung derselben ist bei der Bewerbung zu dokumentieren. Über eine Aufnahme entscheidet eine Kommission, wie im Auszug aus dem Aufnahmereglements umschrieben.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Auszug dem Aufnahmereglement sowie dem Bewerbungsformular:

SGBK Young

Als Mitglied der SGBK Young sind die Aufnahmekriterien für eine Aktivmitgliedschaft erst teilweise gegeben. Sie können jedoch, sobald Sie die Aufnahmekriterien erfüllen, sich nach zwei Jahren für eine Aktivmitgliedschaft bewerben. Dieses Angebot gilt bis und mit 30. Altersjahr.

Dem Bewerbungsformular legen Sie bitte einen Lebenslauf mit künstlerischer Biografie sowie eine Werkdokumentation bei.

Als SGBK-Young-Mitglied erhalten Sie die Möglichkeit, innerhalb der jeweiligen Sektion der SGBK auszustellen.

 

EHRENMITGLIED

Auf Antrag des Zentralvorstandes kann Personen, die sich im besonderen Masse für die Gesellschaft verdient gemacht haben, durch die Generalversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.